Die Frage, ob sie 100 % arbeiten würde, wenn sie gesund wäre, bejahte die Klägerin und meinte, sie wolle schauen, dass der Sohn in die KITA gehen könne. Sie habe ja noch diese Operation, sie habe von überall Unterstützung. Sie könnte das organisieren (act. 106). Aus dem Schreiben der R. Versicherungen vom 24. Februar 2021 (Klagebeilage) ergibt sich, dass bei einem Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 27. Februar 2019 die maximale Leistungsdauer von 700 Tagen der Krankentaggeldversicherung am 25. Februar 2021 erreicht war. Versichert war ein Jahreslohn von Fr. 60'606.00 bzw. Fr. 166.04 pro Tag, was bei einem Taggeld von 80 %, zu einem Betrag von Fr. 132.83 führte.