- Gesuchsgeg- Monatl. Nettoeinkommen ner: (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) - 1. Oktober 2020 bis 31. August 2021 Fr. 4'560.00 - ab 1. September 2021 Fr. 4'570.00 - C.: Monatliche Kinderzulage Fr. 200.00 8. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin die für deren vorehelichen Sohn D. für die Monate September 2020 bis April 2021 bezogenen Kinderzulagen von monatlich Fr. 200.00 zurückzubezahlen. 9. Weitergehende oder anderslautende Anträge der Parteien werden abgewiesen.