Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index vom November des Vorjahres ursprünglicher Indexstand vom Oktober 2021, Stand 101.6 7. Bei der Festlegung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen und Vermögen ausgegangen: -5- - Gesuchstel- Monatl. Nettoeinkommen lerin: (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen)