4.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, den gemeinsamen Sohn zu den in Ziff. 4.1 genannten Zeiten jeweils an einem neutralen Ort abzuholen und ihn auch wieder dorthin zurückzubringen. 5. 5.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt des Sohnes C., geboren am tt.mm.jjjj, teilweise rückwirkend monatlich vorschüssig folgende Beiträge (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen: -4-