3. 3.1. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen, und es wird MLaw Rosa Renftle, Rechtsanwältin, Rheinfelden, zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. 3.2. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen, und es wird Leonie Walkenhorst, Rechtsanwältin, Rheinfelden, zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. 4. Über die Verlegung der obergerichtlichen Entscheidgebühr, die auf Fr. 2'000.00 festgesetzt wird, sowie über die Parteientschädigungen hat die Vorinstanz im neuen Entscheid zu befinden. Zustellung an: […] - 21 -