O., N. 7 zu Art. 318 ZPO; SEILER, Die Berufung nach ZPO, Zürich 2013, N. 1536) und weil den Parteien ihr Recht auf Wahrung des vollen Instanzenzuges in der vorliegenden Sache zu gewähren ist (REETZ/HILBER, a.a.O., N. 29 zu Art. 318 ZPO), ist die Dispositivziffer 4 des angefochtenen Entscheids vollständig und die Dispositivziffern 3, 5, 7 und 9 soweit die Zeit ab dem 31. Juli 2022 betreffend, aufzuheben und die Sache diesbezüglich an die Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 318 Abs. 1 lit. c ZPO). - 19 -