In diesen Fällen wird die Neuregelung des persönlichen Verkehrs meist darauf hinauslaufen, dass eine kleinere Kadenz von Wochenendbesuchen durch längere einzelne Wochenendeinheiten oder längere Ferienaufenthalte teilkompensiert werden. Gerade bei Kleinkindern wären eigentlich häufige und kurze Besuchsintervalle ohne Übernachtungen ideal. In dieser Situation sind die Gerichte gehalten, eine der neuen Situation angepasste Betreuungs- und Kontaktregelung zu treffen, die verbindlich und durchsetzbar ist (BGE 142 III 481 Erw. 2.8). Dass der persönliche Verkehr weniger häufig wird stattfinden können und für alle Beteiligten - 18 -