Ausgangspunkt der Überlegung, ob das Kindeswohl besser gewahrt ist, wenn die Kinder mit dem wegziehenden Elternteil mitgehen oder beim andern Elternteil verbleiben, bildet das bisher gelebte Betreuungsmodell. Sind die Kinder bislang von beiden Elternteilen weitgehend zu gleichen Teilen betreut worden (geteilte bzw. alternierende Obhut) und sind beide Teile weiterhin willens und in der Lage, persönlich oder im Rahmen eines im Kindeswohl liegenden Betreuungskonzeptes für das Wohl der Kinder zu sorgen, so ist die Ausgangslage gewissermassen neutral.