3.3.2. 3.3.2.1. Grundgedanke dieser Regelung ist, dass die Beziehung zu den Eltern vom Aufenthaltsort des Kindes abhängt und deshalb kein Elternteil alleine diesen verlegen können soll, wenn dadurch die Ausübung der Elternrechte des andern erheblich betroffen wird. Der Wegzug ins Ausland führt zudem regelmässig zur Begründung einer ausländischen Jurisdiktion (BGE 142 III 481 Erw. 2.3). Was die Auslegung von Art. 301a ZGB und dabei insbesondere die für die Wegzugsfrage relevanten Kriterien anbelangt, bildet der - 16 -