4. Der Gesuchstellerin wird der Umzug mit den Kindern nach R. per 31. Juli 2022 nicht bewilligt. -7- 5. 5.1. Der Gesuchsgegner hat das Recht, seine Kinder C., geb. tt.mm.jj, und D., geb. tt.mm.jj, jedes zweite Wochenende von Samstag, 10 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen. 5.2. Dem Gesuchsgegner wird zudem das Recht eingeräumt, mit den Kindern C. und D. die Hälfte der Feiertage sowie zwei Wochen Ferien pro Jahr zu verbringen. 5.3. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht obliegt der Absprache zwischen den Parteien.