3. Es sei dem Gesuchsgegner das Recht einzuräumen, seine Söhne C. und D. jeden Samstag von 10.00 bis 16.00 und C. alleine jeden zweiten Sonntag von 10.00 bis 16.00 zu sich auf Besuch zu nehmen. -5- 4. Dem Gesuchsgegner sei die Mietwohnung in der […], Q. ab 1. Juli 2021 zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. 5. Es sei der Gesuchsgegner bei seiner Bereitschaft zu behaften, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt der Kinder für C. und D. je CHF 550.00 zzgl. allfälliger Kinderzulagen monatlich im Voraus zu bezahlen.