1.5. Mit Verfügung vom 21. Mai 2021 wurde das Annäherungs- und Kontaktverbot per sofort aufgehoben 1.6. Mit Klageantwort vom 17. Juni 2021 stellte der Beklagte folgende Begehren: " 1. Den Parteien sei das Getrenntleben zu bewilligen und es sei festzustellen, dass diese seit dem 8. Mai 2021 getrennt leben. 2. Die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm.jj, und D., geb. tt.mm.jj, seien unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen.