1.5. Dem Gesuchsgegner B. wird unter Androhung der Ungehorsamsstrafe gemäss Art. 292 StGB einstweilen verboten,  sich auf weniger als 100 m der Liegenschaft an […] in Q. anzunähern, sich in diesem Umkreis aufzuhalten und die Wohnung zu betreten (einzige Ausnahme unter Auflagen siehe Ziffer 1.7.).  sich der Ehefrau und den Kindern auf weniger als 100 m anzunähern. Art. 292 StGB (Schweizerisches Strafgesetzbuch) lautet: Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen