8. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, einen persönlichen Unterhalt von CHF 500.00 monatlich im Voraus an die Gesuchstellerin zu bezahlen. -3- 9. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, einen Prozesskostenvorschuss von CHF 5'000.00 an die Gesuchstellerin zu bezahlen. 10. Eventualiter sei der Gesuchstellerin für vorliegendes Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 11. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchsgegners."