9.3. Der Beklagte macht mit Berufung geltend, der Grundsatz, die Zuteilung des Fahrzeugs habe unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zu erfolgen, gelte nur für Gegenstände, welche im Eigentum eines der Ehegatten stünden, nicht aber Vermögenswerte im Eigentum von Dritten. Es könne also - 29 -