8.1.4. Der Unterhaltsbeitrag für C. in dieser Phase setzt sich damit zusammen aus dem Betreuungsunterhalt von Fr. 3'148.00 (ungedecktes familienrechtliches Existenzminimum der Klägerin) und dem Barunterhalt von Fr. 2'194.45 (Fr. 592.00 ungedeckter Barbedarf + Fr. 1'602.45 Überschussanteil) und beträgt insgesamt Fr. 5'342.45. 8.1.5. Der Unterhaltsanspruch der Klägerin entspricht ihrem Überschussanteil von Fr. 3'204.90.