Der Beklagte verzichtet somit freiwillig auf ein Mieteinkommen von zwischen Fr. 1'100.00 und Fr. 1'300.00, was ihm grundsätzlich als eigenes Einkommen anzurechnen ist. Insgesamt erscheint es mit der Vorinstanz gerechtfertigt, beim Beklagten für alle Phasen von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 19'500.00 auszugehen.