ril 2022). Gemäss den Angaben in der Berufungsantwort (N. 45) ist angesichts der Grösse der Wohnung von einem Marktpreis von zwischen Fr. 1'800.00 und Fr. 2'000.00 pro Monat auszugehen. Dies bestreitet der Beklagte nicht; er legt mit seiner Eingabe vom 11. April 2022 (N. 21) dar, er habe die Liegenschaft an einen langjährigen Mitarbeiter von ihm vermietet. Da dieser sich in einer schwierigen Situation befinde, betrage der Mietzins Fr. 700.00, was den ungefähren monatlichen Kosten entspreche. Der Beklagte verzichtet somit freiwillig auf ein Mieteinkommen von zwischen Fr. 1'100.00 und Fr. 1'300.00, was ihm grundsätzlich als eigenes Einkommen anzurechnen ist.