"Sie haben schon Ihren Plan und wollen die GmbH schliessen und die AG auf Ihre Frau übertragen." Diese Ausführungen legen nahe, dass der Beklagte dazu bereit ist, sein Einkommen mittels des von ihm kontrollierten Firmengeflechts zu manipulieren. Zu diesem Firmengeflecht gehört auch die von seiner neuen Lebenspartnerin gegründete J. GmbH, denn es erscheint nicht realistisch, dass diese den identischen Unternehmenszweck wie die E. AG aufweisende Gesellschaft ein Konkurrenzunternehmen zu den Gesellschaften des Klägers darstellt.