Dieser Gewinn stehe dem Beklagten als Alleineigentümer alleine zu und sei ihm damit als Einkommen auch anzurechnen. Dies ergebe ein weiteres Einkommen von rund Fr. 4'800.00 brutto, mithin Fr. 4'500.00 pro Monat. Im Jahr 2021 dürfte dieser Gewinn weiter gewachsen sein, so dass der Beklagte nach wie vor insgesamt mindestens Fr. 20'000.00 netto pro Monat an Einkommen oder Gewinn generiere. Die Klägerin habe in ihrem Eheschutzgesuch vom 23. Juli 2020 belegt und ausgeführt, dass der Beklagte seit 2018 immer Einkommen von rund Fr. 220'000.00 netto pro Jahr ausbezahlt habe. Dies habe sich auch in den folgenden Jahren nicht verändert.