Dies habe auch bis anhin nicht erfolgen können, da insbesondere offene Kontokorrentforderungen (auch) zu Lasten der Klägerin bestünden, welche eine Liquidation bis anhin nicht zuliessen. Dies ändere aber nichts daran, dass die F. GmbH auch im Jahr 2021 (und künftig) nicht mehr aktiv sei, was der Abschluss per 30. September 2021 verdeutliche. So sei praktisch kein Umsatz erzielt worden und es sei ein Verlust von knapp Fr. 40'000.00 entstanden. Entsprechend beziehe der Beklagte aus der F. GmbH auch keinen Lohn mehr, so dass sich sein Einkommen ab Januar 2021 nur noch auf monatlich Fr. 7'500.00 netto belaufe, was seinem Einkommen bei der E. AG entspreche.