Die Vorinstanz hat ausgeführt, für die Phase vom 1. Juli 2020 bis 30. April 2021 umfasse die Berechnung des Einkommens der Klägerin den Verdienst der vier Monate, welche die Klägerin an der neuen Teilzeitstelle gearbeitet habe, zuzüglich den anteilsmässigen 13. Monatslohn für die vier Monate, dividiert durch 10 Monate. Mit anderen Worten hat die Vorinstanz das in den ersten vier Monaten dieser Phase erzielte Einkommen auf die ganze Phase von 10 Monaten aufgeteilt und so ein durchschnittliches Monatseinkommen für die gesamte 10-monatige Phase berechnet (vgl. angefochtener Entscheid E. 6.3.1., insb. E. 6.3.1.3.).