6. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab 01.01.2020 monatlich im Voraus folgenden Betrag zu bezahlen: - CHF 5'980.00 ab 01.01.2020 bis 30.06.2020 - CHF 6'150.00 ab 01.07.2020 bis 30.04.2021 - CHF 6'355.00 ab 01.05.2021 -4- 7. Das Fahrzeug [...] wird für die Dauer der Trennung der Gesuchstellerin zur ausschliesslichen Benutzung zugewiesen."