- Ab 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020: CHF 10'285.00 pro Monat; - Ab 1. Juli 2020 für die weitere Dauer des Getrenntlebens: CHF 8'600.00 pro Monat. 7. Der Gesuchsgegner sei überdies zu verpflichten, der Gesuchstellerin für die Dauer des Getrenntlebens jährlich die Hälfte des Mehreinkommens, welches sein Jahresnettoeinkommen (inkl. Zusätzliche Erwerbsausschüttungen / Dividenden / Bonus / Sondervergütungen usw.) von CHF 240'0000.00 brutto übersteigt, zu bezahlen, zahlbar jeweils bis spätestens Ende März des Folgejahres, erstmals Ende März 2021.