- Ab 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020: CHF 3'150.00 (zzgl. gesetzliche und vertragliche Kinder- /Familien- und Ausbildungszulagen) pro Monat; - Ab 1. Juli 2020 für die weitere Dauer des Getrenntlebens: CHF 3'400.00 (zzgl. gesetzliche und vertragliche Kinder- /Familien- und Ausbildungszulagen) pro Monat. 6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab 1. Januar 2020 für die weitere Dauer des Getrenntlebens erst nach Erfüllung des Auskunftsbegehrens gemäss Ziff. 1 vorstehend abschliessend bezifferbare persönlichen Unterhaltsbeiträge wie folgt zu bezahlen: