8. Das angerufene Gericht bestimmt, was und wie die Gesuchstellerin die nicht gemeinsam vereinbarte Nutzung der Immobilie ab dem Zeitpunkt der Scheidung dem Gesuchsgegner zu entschädigen hat. 9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 1.3. Am 1. Dezember 2021 fand vor der Vorinstanz eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Parteien in ihrer Replik bzw. Duplik an den bereits gestellten Anträgen festhielten. Nach den Vergleichsgesprächen sistierte die Vorinstanz das Verfahren bis zum 15. Dezember 2021.