6. Für den Fall, dass die Gesuchstellerin die Unterzeichnung des Kaufvertrages verweigert, soll das Gericht per Verfügung, durch den Nachweis der Zahlung des Anteils gemäss Scheidungsurteil und hinterlegt bei einem Notar, die gemeinsame Immobilie in das Alleineigentum des Gesuchsgegners veranlassen. 7. Das angerufene Gericht bestimmt den Zeitpunkt, an dem die Gesuchstellerin die Immobilie zu verlassen hat in Begleitung eines Gerichtsdieners, zudem händigt sie sämtliche Dokumente, Schlüssel und allfällige Codes für den Zugang zum Haus dem Gerichtsdiener aus.