4. Das angerufene Gericht bestimmt, was die Gesuchstellerin dem Gesuchsgegner für die Nutzung der gemeinsamen Immobilie über den Zeitraum von mehr als 7 Jahren als Genugtuung zu entschädigen hat. -3- 5. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, den Kaufvertrag zur Übernahme der Immobilie durch den Gesuchsgegner, gemäss den gesetzlichen Grundlagen in dessen Alleineigentum zu unterzeichnen.