1. 1.1. Mit Gesuch vom 7. Oktober 2021 stellte die Klägerin folgende Anträge: " 1. Ziff. 7.2. der mit Urteil vom 07.07.2021 in Ziff. 6 genehmigten Scheidungsvereinbarung der Parteien sei zu vollstrecken. 2. Es sei der Gesuchsgegner unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB zu verpflichten, den von der Gesuchstellerin bereits unterzeichnete Verkaufsauftrag mit der D. und einen Kaufvertrag betr. die Liegenschaft X zu einem Richtpreis von CHF 1'307'000.00 zu unterzeichnen.