Das steuerlich relevante Einkommen des Beklagten beträgt Fr. 10'010.00 (eigenes Einkommen Fr. 13'584.00 – Betreuungsunterhalt Fr. 1'803.00 – Barunterhalt C. Fr. 959.00 – Barunterhalt D. Fr. 812.00). Das vom Beklagten zu versteuernde Jahresnettoeinkommen beträgt rund Fr. 120'000.00. Der Steuerkalkulator des Bundes berechnet auf diesem Einkommen für die Gemeinde S. (Alleinstehend, römisch-katholisch) nach einem Pauschalabzug für Versicherungsprämien (Bund: Fr. 2'550.00, Kanton: Fr. 2'000.00) totale Steuern von Fr. 24'615.00 (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern).