Erfahrungszahlen, die der Richter von Amtes wegen anzuwenden hätte, gibt es nicht. Belegt sind vorliegend nur Fr. 3'097.26 (vor Abzug der bereits geleisteten Akontozahlung von Fr. 1'820.00, aber inkl. der schon im Grundbetrag enthaltenen Stromkosten von Fr. 767.92; d.h. total ohne Strom Fr. 2'329.34) für einen sechsmonatigen Zeitraum (Januar bis Juni 2020; Rechnung der M. AG, S., vom 27. Juli 2020 [Verhandlungsbeilage 17 vom 19. Januar 2021]), was monatlich rund Fr. 390.00 (Fr. 2'329.34 / 6 Monate) entspricht. Zusammenfassend ist somit von Bruttowohnkosten von Fr. 3'390.00 auszugehen.