in S. mit 5 – 6 Zimmern inklusive Gewerbeteil im Erdgeschoss (in welchem die Partnerin allenfalls einen Betrieb führen werde). Die Miete für das ganze Objekt belaufe sich auf Fr. 3'500.00. Grundsätzlich könnten nur die Kosten jener Wohnanteile berücksichtigt werden, die tatsächlich Wohnzwecken dienten, weshalb für Gewerberäume der auf sie entfallende Anteil von den Wohnkosten abzuziehen wäre. Andererseits seien jedem Ehegatten Wohnkosten in jener Höhe zuzugestehen, die den persönlichen Verhältnissen als angemessen erschienen. Wohnkosten von Fr. 1'750.00 (als grundsätzlich hälftiger Anteil in einer Wohngemeinschaft) erschienen den finanziellen persönlichen Verhältnissen angemessen.