Bei der Ermittlung der Autokosten für den Arbeitsweg im Rahmen des Notbedarfs sind die veränderlichen und festen Kosten ohne Amortisation einzusetzen (Ziff. II.4 lit. d der SchKG-Richtlinien). Das Obergericht ermittelt die Fahrzeugkosten dabei praxisgemäss mit der Kilometerkostenberechnung des Touring Clubs Schweiz (TCS).