deutigen Indizien (BGE 5A_403/2019 Erw. 4.3.2). Es sind blosse Behauptungen des Beklagten, dass die Klägerin die Auflösung des Arbeitsverhältnisses Ende Juli 2020 "offensichtlich provoziert" habe und sie weniger habe arbeiten und sich "vor der Anwendung des Schulstufenmodells drücken" wollen (vgl. act. 183, 185). Der Klägerin ist deshalb bis und mit Juli 2021 kein hypothetisches Einkommen anzurechnen, sondern lediglich ihr tatsächlich erzieltes Einkommen. Sie hat dieses auf im Monatsdurchschnitt netto Fr. 1'210.00 beziffert. Dieser plausibel ermittelte Betrag wurde vom Beklagten nicht substantiiert bestritten (vgl. Berufungsantwort, Rz. 16), weshalb darauf abzustellen ist.