die Klägerin habe die Kündigung nicht provoziert. Da die Trennung – selbst nach Aussage des Beklagten – im Februar 2020 abrupt und unerwartet gekommen sei, habe die Klägerin auch nicht vorhersehen können, dass sie ihr Pensum ohne Übergangszeit würde erweitern müssen. Zusammenfassend dürfe ihr nur ihr tatsächliches Einkommen angerechnet werden, vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2021 im Monatsdurchschnitt netto Fr. 1'210.00 (7x Fr. 2'178.75 [Januar 2020 bis Juli 2020; Züri Pflege] + 7x Fr. 1'104.11 [August 2020 bis Februar 2021; Care People] + 5x Fr. 0.00 [März 2021 bis Juli 2021; Arbeitsunfähigkeit] / 19 Monate). - 13 -