Die psychischen und psychologischen Leiden der Kinder und ihr erhöhter Betreuungsbedarf seien unumstritten gewesen. Vor diesem Hintergrund erscheine die Tatsache, dass beide Kinder im Zeitpunkt der Trennung mehr Zuwendung von ihrer Mutter brauchten, durchaus glaubwürdig. Die Kinder lehnten die Grossmutter väterlicherseits ab, und sie sei gezwungen, auch diese Betreuungslücken persönlich zu übernehmen. Ein hypothetisches Einkommen dürfe grundsätzlich nicht rückwirkend und ohne Übergangsfrist angerechnet werden.