F. habe genau erklärt, warum eine Krankschreibung gerechtfertigt und notwendig sei. Die Töchter litten mehr unter der Trennung als andere Jugendliche. Ihre psychische Belastung sei belegt. Sie habe erklärt, worin der erhöhte Betreuungsaufwand für die Kinder bestehe. Der Beklagte habe bestätigt, dass C. an Erschöpfungszuständen und Schlafstörungen gelitten habe, und er habe dazu ein Attest Mental Health Certificate Addendum eingereicht, welches von einer staatlich anerkannten Psychotherapeutin ausgestellt worden sei. Die psychischen und psychologischen Leiden der Kinder und ihr erhöhter Betreuungsbedarf seien unumstritten gewesen.