Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses habe sie nicht verschuldet. Die Vorinstanz habe ihrem Gesundheitszustand und demjenigen der Töchter als Grund für einen erhöhten Betreuungsaufwand nicht Rechnung getragen. Die von F. gestellte Diagnose "Anpassungsstörung" sei weltweit anerkannt. Eine solche werde bei der im Bericht aufgelisteten anhaltenden Symptomatik diagnostiziert. Welche Untersuchungen fehlen sollten, sei nicht aufgeklärt. Eine psychiatrische Diagnose bedürfe keiner Untersuchung und werde immer aufgrund der beschriebenen Symptomatik nach stattgefundenen Gesprächen gemacht. F. habe genau erklärt, warum eine Krankschreibung gerechtfertigt und notwendig sei.