Vorinstanz, die nicht von jemandem kommen könnten, der angeblich schon neun Jahre von seiner Frau getrennt lebe (Kauf einer Wohnung in T. für ihren Vater im Jahr 2019; gemeinsames Budget 2019 mit ihr; Darstellung, wonach sie am 29. Februar 2020 ins Schlafzimmer gegangen sei, welches bis "kurz vorher noch seines war" und dass die Trennung für ihn unerwartet und abrupt gekommen sei, so dass er sogar am Boden zerstört gewesen sei und geweint habe). Den Ausführungen, wonach sie bereits im Jahr 2016 und 2017 habe 80 % arbeiten wollen, fehle jegliche Grundlage. Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses habe sie nicht verschuldet.