Sie habe fast 20 Jahre Erfahrung. Als I. nehme sie hauswirtschaftliche und betreuerische Arbeiten wahr, richte Medikamente und mache die Wundpflege. Der von der Klägerin umschriebene Aufgabenbereich entspreche jenem einer J. gemäss Lohnbuch 2020. Daraus ergebe sich für ein 80 %-Pensum ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 3'040.00. Das von der Klägerin nach der Kündigung bei K. erzielte Einkommen würde bei einem 80 %-Pensum nur rund Fr. 1'767.00 einbringen. Es sei jedoch notorisch, dass entsprechendes Personal mit langjähriger Erfahrung gesucht sei. Die Klägerin selber habe gesagt, dass sie aufgrund ihrer Erfahrung rasch eine Stelle finde.