Die Klägerin nimmt sodann eine Neuberechnung der für den Zeitraum von Januar 2020 bis Juli 2021 vom Beklagten zu bezahlenden Alimente vor, wobei sie auch die Steueranteile neu berechnet (Berufung Ziff. 30 ff.). Schliesslich bestreitet die Klägerin die Anrechnung eines Betrages von Fr. 3'345.65 an den rückwirkend zu bezahlenden Gesamtunterhalt (Berufung Ziff. 50 ff.).