Bei monatlichem Unterhalt von total Fr. 4'253.00 (Fr. 930.00 + Fr. 1'413.00 + Fr. 1'910.00) resultierte für den Zeitraum von Januar 2020 bis Juli 2021 ein Gesamtbetrag von Fr. 80'807.00 (Urteil, Erw. 1.1.3.4). Ebenfalls für den Zeitraum von Januar 2020 bis Juli 2021 berechnete die Vorinstanz einen an den Gesamtunterhalt anrechenbaren Betrag von Fr. 63'267.20 (bereits erfolgte Zahlungen). Daraus resultierte ein für diesen Zeitraum noch ausstehender Gesamtunterhalt von Fr. 17'539.80 (Fr. 80'807.00 – Fr. 63'267.00) (Urteil, Erw. 1.2 f.).