2. Die Vorinstanz ermittelte den Ehegatten- und Kinderunterhalt wie folgt nach der Methode des Existenzminimums mit Überschussverteilung (Erw. 4 unten): Als Einkommen wurden der Klägerin Fr. 2'900.00, dem Beklagten Fr. 13'584.00 und den Töchtern je Fr. 250.00 (Kinderzulagen) angerechnet (Urteil, Erw. 1.1.1). Die familienrechtlichen Existenzminima inkl. Steuern wurden festgesetzt auf (Urteil, Erw. 1.1.2) Fr. 3'548.00 für die Klägerin (u.a. Arbeitsweg Fr. 430.00; auswärtige Verpflegung Fr. 150.00; Steuern Fr.155.00), Fr. 8'401.00