8. [Berechnungsfaktoren] 9. Die Parteien beantragen dem Gericht, bezüglich allfälliger seit der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes bis 31. August 2021 aufgelaufene und ausstehende Unterhaltsbeiträge einen Entscheid zu fällen." 1.6. Mit Entscheid vom 15. November 2021 erkannte das Bezirksgericht S., Präsidium des Familiengerichts, u.a.: " 1. Die Vereinbarung der Parteien vom 12. Oktober 2021/26. Oktober 2021 wird in den Ziffern 1 – 8 und 10 genehmigt und damit Bestandteil des Urteilsdispositivs. Die Vereinbarung lautet wie folgt: -5-