1.5. Nach einem ersten, den Parteien mit Schreiben vom 20. Juli 2021 unterbreiteten, gerichtlichen Vergleichsvorschlag, liess das Gericht den Parteien mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 eine redigierte Fassung in Form einer Teilvereinbarung zukommen. Diese Fassung wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Die Teilvereinbarung hat (u.a.) folgenden Inhalt: " 1. Die Ehegatten stellen fest, dass sie den gemeinsamen Haushalt im Januar 2020 aufgelöst haben. […] 6. 6.1. Der Ehemann bezahlt der Ehefrau an den Unterhalt der [unter die Obhut der Ehefrau gestellten] Kinder […] ab 1. August 2021 monatlich […]: