1.2. Mit Klageantwort vom 30. April 2020 beantragte der Beklagte u.a., er sei unter Vorbehalt des Beweisergebnisses zu verpflichten, an den Unterhalt der Töchter monatlich je Fr. 1'175.00 (zzgl. Kinderzulagen) und der Klägerin persönlich (unter Anrechnung bereits erfolgter Zahlungen) monatlich Fr. 400.00 zu bezahlen. 1.3. Am 19. Januar 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium S. eine erste Verhandlung statt. Die Klägerin beantragte u.a.: