2. Die Gerichtskosten [von Fr. 1'000.00] werden der Klägerin auferlegt. 3. Dem Beklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und RA lic.iur. Christoph Suter zu dessen unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt." Zudem beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege. 2.2. Mit als "Berufungsantwort" betitelter Eingabe vom 14. Februar 2022 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der "Berufung" sowie die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Obergericht zieht in Erwägung: