1. 1.1. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2022 reichte die Klägerin beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten ein Mietausweisungsgesuch gegen die Beklagte ein. 1.2. Mit Eingabe vom 16. November 2022 reichte die Beklagte beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten eine Stellungnahme ein. 2. Mit Entscheid vom 28. November 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten was folgt: " 1. 1.1. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, die 4.5-Zimmer-Wohnung im Hochparterre an der […], bis spätestens am 13.12.2022 zu verlassen und ordnungsgemäss zu räumen.