gen. Aus den Fr. 300.00 seien es dann auf einmal nur noch Fr. 200.00 geworden. Und seitdem habe er die Fr. 200.00. Dann gebe es noch eine Fr. 90.00 Zahlung, die keiner zuordnen könne, weil "es stehe nichts dran". Bei den 200 Euro von der 50/50 Regelung stehe Ratenzahlung (act. 131). Die Frage der Gerichtspräsidentin, ob er jetzt die 200 Euro Ratenzahlung und zusätzlich noch die Fr. 200.00 oder Fr. 300.00 Unterhaltszahlung bekomme, beantwortete der Kläger mit "die Ratenzahlung vom 50/50 Vertrag". Das Nachhaken der Gerichtspräsidentin, ob er beides bekomme, beantwortete er mit "Ja" (act. 131).