Für das Bezugsjahr 2022 betragen die Richtprämien für Erwachsene Fr. 4'830.00 und für Kinder Fr. 1'110.00, der Einkommensabzug für Alleinstehende mit Kind Fr. 12'000.00 und der Einkommenssatz beträgt 17 % (Anhang 1 der Verordnung zum KVGG ["V KVGG"]). Die Einkommensobergrenze (bereinigtes steuerbares Einkommen) für einen Anspruch auf Prämienverbilligung für alleinstehende Erwachsene mit einem Kind liegt damit für 2022 bei Fr. 46'941.00 (= [Fr. 4'830.00 + Fr. 1'110.00] / 0.17 + Fr. 12'000.00).